Gerichtlicher Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg

Der Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg stellt eine Besonderheit dar. 

 

Es handelt sich hierbei um Fachkräfte aus den Bereichen Altenpflege, Krankenpflege oder Behindertenhilfe die mit ihrer Fachkompetenz gemeinsam mit dem Betroffenen und der Einrichtung eine freiheitsentziehende Maßnahme auf Sinnhaftigkeit überprüft und ggfls. Alternativen aufzeigt. 

 

Der gerichtliche Verfahrenspfleger ist keine "Kann-Regelung" sondern eine "soll-Regelung" im Gesetzestext.

 

"Das Gericht hat dem Betroffenen in dem Verfahren über die Genehmigung des Einsatzes von FEM einen Verfahrenspfleger zu bestellen, sofern dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist" (§ 317 Abs. 1 S. 1 FamFG). 

 

 

Als Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg steht der betreffende Mensch mit all seinen Bedürfnissen und früheren Lebensgewohnheiten im Mittelpunkt hierbei suche ich erstmal das Gespräch mit dem Betroffenen und gehe anschließend in kooperativen Dialog mit der Einrichtung um gemeinsam Lösungswege und mögliche Alternativen zu finden.